Betriebsschließung infolge
Allgemeinverfügung
Generalpräventive Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge
(z. B. zur Reduzierung
von sozialen Kontakten) oder Gefahrenabwehr
sind für die Versicherungswirtschaft
nicht versicherbar.
Betriebsschließung im Rahmen
einer Epidemie/Pandemie
Bei Krankheiten und Krankheitserregern,
für die eine epidemische oder pandemische
Lage erklärt wurde, besteht
während dieses Zeitraumes kein Versicherungsschutz.
Für Betriebsschließungen
aufgrund Covid-19 besteht somit
erst nach Ende der Epidemie/
Pandemie Versicherungsschutz.