Sie vereinbaren mit Ihrem Minijobber eine geringe Arbeitszeiterhöhung und vergüten diese in Form einer betrieblichen Altersversorgung.
Die Beiträge sind als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar.
Durch das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber.
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