Die meisten Konsumenten machen ihre Kaufentscheidung immer mehr von den Bewertungen und Kommentaren zu einem Produkt oder einer Dienstleistung abhängig. Der Bundesgerichtshof hat nun die Kundenbewertungssysteme auf Online-Marktplätzen als besonders schützenswert ermittelt und als gesellschaftlich erwünscht dargestellt. Somit soll kein Händler für Bewertungen haften, die falsche oder nicht vollständige Informationen seines Angebots präsentieren. Übrigens gilt dies für alle Onlinehändler und nicht nur für die Plattform Amazon. Lesen Sie hier mehr.
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