Dynamischer Verweis auf das Infektionsschutzgesetz.
Auch Teilbetriebsschließungen sind mitversichert.
Wählbare Haftzeit von bis zu 60 Tagen.
Ein Mitarbeiter Ihres Ladens hat sich mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert, sodass dieser durch eine behördliche Anordnung vorsorglich für 10 Tage geschlossen werden muss.
Gesamt: 18.750€
Produktinformationen zur Betriebsschließungsversicherung.
Versichert ist die Schließung, auch Teilbetriebsschließung, Ihres Betriebes oder einer Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung wegen eines konkreten Infektionsvorfalls oder -verdachts innerhalb Ihres Betriebes oder einer Betriebsstätte. Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes oder einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung gleichgestellt.
Wir bieten eine umfassende und zukunftssichere Absicherung von Krankheiten und Krankheitserregern. Es sind alle Krankheiten und Krankheitserreger versichert, die nach dem Infektionsschutzgesetz zum Zeitpunkt des Schadenfalles meldepflichtig sind und dort aufgeführt werden (sogenannter dynamischer Verweis).
Nein.
Auswahl aus drei verschiedenen Haftzeiten: 30, 45 oder 60 Tage. Bei einer Erhöhung der Haftzeit von bisher 30 Tagen auf 45 oder 60 Tage, wird ein geringer Beitragszuschlag fällig.
Ja, es gibt eine Wartezeit von einem Monat ab Antragsstellung.
Betriebsschließung infolge Allgemeinverfügung Generalpräventive Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge (z. B. zur Reduzierung von sozialen Kontakten) oder Gefahrenabwehr sind für die Versicherungswirtschaft nicht versicherbar.
Betriebsschließung im Rahmen einer Epidemie/Pandemie Bei Krankheiten und Krankheitserregern, für die eine epidemische oder pandemische Lage erklärt wurde, besteht während dieses Zeitraumes kein Versicherungsschutz. Für Betriebsschließungen aufgrund Covid-19 besteht somit erst nach Ende der Epidemie/ Pandemie Versicherungsschutz.