Abmahnungen sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) der Konkurrenz. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO – seit Mai 2018 in Kraft – zeigt sich aber auch die Kehrseite der Medaille in immer größer werdenden Umfang. Eine ganze Batterie von Rechtsanwälten, Kanzleien, stellvertretend für Ihre Mandaten, und Vereinen können Abmahnungen missbräuchlich als Geschäftsmodell nutzen.
Wenn schon eine fehlende Telefonnummer teuer wird
Es können Verstöße aus verschiedenen Rechtsbereichen abgemahnt werden, z.B. aus den Bereichen Marken- und Urheberrecht sowie der Datenschutz-Grundverordnung. So haben fehlerhafte Inhalte von Printanzeigen, vor allem aber Onlineauftritte von Unternehmen schnell kostenpflichtige Abmahnungen, sofortige Unterlassungen oder gar Schadensersatz zur Folge. Auf diese Weise kann schon eine fehlende Telefonnummer im Impressum teuer werden.
Die Konsequenzen einer Abmahnung beschränken sich nicht nur auf finanzielle Forderungen. Eine Unterlassungsverpflichtung hat schnell schmerzhaften Einfluss auf Produktions- und Handelsprozesse. Ein wirtschaftliches Handeln ist in solchen Situationen schnell eine kaum mehr lösbare Aufgabe. Eine Prüfung des eigenen Online-Auftritts zum Schutz vor Abmahnungen ist entsprechend ein richtiger Schritt – und spart im Zweifelsfall eine Menge Geld und Ärger.
In der Schusslinie der Abmahnenden stehen oft kleine und mittelständische Händler. Laut einer Studie des Händlerbunds erhielten 2018 rund 22% aller Befragten eine Abmahnung. Pro Abmahnung fielen dabei im Schnitt Kosten von 1.167,50 Euro an. Und in vielen Fällen bleibt es nicht nur bei einer Abmahnung.
Einige Gründe für Abmahnungen beziehen sich auf DSGVO-Verstöße wie beispielsweise fehlende SSL beziehungsweise TLS-Verschlüsselung, unausgewiesene Webanalyse- und Tracking-Tools wie z.B. Google Analytics oder der Versand von Newslettern ohne den Einsatz eines Double-Opt-Ins. Doch auch die Nutzung urheberrechtsgeschützter Bilder und Texte, fremder Marken und Logos, unzulässige Klauseln in den AGB, ein fehlerhaftes Impressum und die Nutzung geschützter Domainnamen können teuer werden. Bei einer berechtigten Abmahnung ist es unbedingt erforderlich den abgemahnten Inhalt zu korrigieren oder zu beseitigen. Sollte es zu einer einstweiligen Verfügung kommen, steht gleich das nächste Risiko vor der Tür.
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Bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, sollte von anwaltlicher Seite geprüft werden, ob sich diese in einem gerechtfertigten Rahmen bewegt oder überhaupt gerechtfertigt ist. Neben dem eigentlichen Unterlassen des vorgeworfenen Fehlverhaltens sind die Zahlung der entsprechend veranschlagten Gebühren sowie außergerichtliche Vergleiche weitere mögliche Konsequenzen. Sollte am Ende ein Gerichtsverfahren stehen, kann dies sehr zeit- und kostenintensiv sein. Daher sollte man die Fristen nicht versäumen, sondern nach Erhalt der Abmahnung direkt tätig werden. Gerade vor dem Schritt einer Gerichtsverhandlung ist die Prüfung einer Abmahnung empfehlenswert.
Beim Aufbau des Online-Auftrittes gibt es einige rechtliche Stolpersteine, über die man sich vorab Gedanken machen sollte! Einige wichtige Aspekte haben wir hier in unserem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst. Zur rechtlichen Grundausstattung im B2C (Business to Consumer) Handel gehören zumindest folgende Dokumente: - AGB - Widerrufsbelehrung (inkl. Muster-Widerrufsformular) - Impressum - Datenschutzerklärung Fehlende oder fehlerhafte Dokumente bergen ein erhöhtes Abmahnungsrisiko und daher sollte sich jeder Händler mit den Inhalten und Anforderungen dieser Rechtsdokumente vertraut machen.
Als Online-Händler akzeptieren Sie nicht nur beim Einkauf von Waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer Lieferanten, sondern verwenden vermutlich auch selbst AGB, wenn Sie ihre Waren an Kunden vertreiben. Ein umfangreiches Regelwerk im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie eine sehr auf den Einzelfall und die einzelne Klausel bezogene Rechtsprechung regelt präzise, welche Klauseln zulässig und welche schlichtweg unwirksam sind.